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Betriebsende

Unter den aktuellen Vorschriften bezüglich des Betriebsendes von Fahrzeugen, ist Maserati – im unwahrscheinlichen Fall, dass ein Maserati keinen Marktwert mehr haben sollte - zur Zurücknahme und Stilllegung bei Betriebsende bestimmter Fahrzeuge verpflichtet.

 

Die EU-Richtlinie 2000/53/EC bezüglich des Betriebsendes von Fahrzeugen wird in jedem Mitgliedsstaat der EU, durch entsprechende Gesetze und Bestimmungen, umgesetzt.

Bedingungen und Voraussetzungen zur kostenlosen Rücknahme
Seit die Richtlinie am 03. März 2005 in Kraft trat, haben Maserati-Fahrzeuginhaber die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge, unter den folgenden Bedingungen, zurückzugeben:
- Der Wagen muss nach dem 01. Juli 2002 angemeldet gewesen sein. Ab dem 01. Januar 2007 ist die Rücknahme aller Fahrzeuge des Hauses Maserati, unabhängig von ihrem Baujahr - abgesehen von den Kosten, die bei der örtlichen Meldestelle bei der Abmeldung und etwaiger Transportkosten entstehen - kostenlos.
- Folgende Bauteile des Fahrzeuges müssen vorhanden sein: Motor, Getriebe, Chassis, Karosserie, elektronische Anlage und Katalysator.
- Das Fahrzeug muss frei von Abfällen sein.
- Das Fahrzeug war in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union für mindestens einen Monat angemeldet.
- Sämtliche Fahrzeugpapiere werden mit dem Fahrzeug übergeben.

Ablauf der Fahrzeugrücknahme bei Betriebsende

Um Ihnen die Rückgabe Ihres Fahrzeuges bei Betriebsende so einfach wie möglich zu machen, hat Maserati ein Netz von autorisierten Verwertungsanlagen zusammengestellt, in denen Sie Ihr Fahrzeug bei Betriebsende kostenlos abgeben können. Die angeschlossenen, anerkannten Anlagen erfüllen sämtliche gesetzlichen Vorgaben und stellen ein Zertifikat aus, in dem die ordnungsgemäße Verwertung des Wagens bescheinigt wird.
Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Maserati-Vertragshändler oder dem Maserati Contact Centre (0800 810 80 80) in Kontakt.