Betriebsende
Unter den aktuellen Vorschriften bezüglich des Betriebsendes von Fahrzeugen, ist Maserati – im unwahrscheinlichen Fall, dass ein Maserati keinen Marktwert mehr haben sollte - zur Zurücknahme und Stilllegung bei Betriebsende bestimmter Fahrzeuge verpflichtet.
Die EU-Richtlinie 2000/53/EC bezüglich des Betriebsendes von Fahrzeugen wird in jedem Mitgliedsstaat der EU, durch entsprechende Gesetze und Bestimmungen, umgesetzt.
- Das Fahrzeug muss frei von Abfällen sein.
- Das Fahrzeug war in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union für mindestens einen Monat angemeldet.
- Sämtliche Fahrzeugpapiere werden mit dem Fahrzeug übergeben.
Ablauf der Fahrzeugrücknahme bei Betriebsende
Um Ihnen die Rückgabe Ihres Fahrzeuges bei Betriebsende so einfach wie möglich zu machen, hat Maserati ein Netz von autorisierten Verwertungsanlagen zusammengestellt, in denen Sie Ihr Fahrzeug bei Betriebsende kostenlos abgeben können. Die angeschlossenen, anerkannten Anlagen erfüllen sämtliche gesetzlichen Vorgaben und stellen ein Zertifikat aus, in dem die ordnungsgemäße Verwertung des Wagens bescheinigt wird.

